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   AG Hamburg, 31.08.2006 - 44 C 27/06   

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https://dejure.org/2006,23861
AG Hamburg, 31.08.2006 - 44 C 27/06 (https://dejure.org/2006,23861)
AG Hamburg, Entscheidung vom 31.08.2006 - 44 C 27/06 (https://dejure.org/2006,23861)
AG Hamburg, Entscheidung vom 31. August 2006 - 44 C 27/06 (https://dejure.org/2006,23861)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Geltendmachung einer Einwendung des Fehlens der rechtlichen Grundverpflichtung zur Renovierung bei einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis; Schadensersatzanspruch eines Vermieters wegen nicht erfolgter Endreinigung einer Wohnung bei Auszug eines Mieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schuldanerkenntnis bei Wohnungsabnahme - keine obligatorische Renovierungspflicht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02

    Begriff der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei

    Auszug aus AG Hamburg, 31.08.2006 - 44 C 27/06
    Es besteht zudem keine Verpflichtung aus dem Mietvertrag zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, da die entsprechenden mietvertraglichen Vereinbarungen aufgrund der in Anlage I enthaltenen Endrenovierungsklausel summiert unwirksam sind (vgl. BGH NJW 2003, 2234) .
  • BGH, 16.04.1991 - XI ZR 68/90

    Bereicherungseinrede einer Bank gegenüber einer Kontogutschrift

    Auszug aus AG Hamburg, 31.08.2006 - 44 C 27/06
    Auf die Frage, ob ein konstitutives Schuldanerkenntnis durch die konkludente Einwendung einer ungerechtfertigten Bereicherung vorliegend kondiziert werden würde (vgl. BGH NJW 1991, 2140, 2141) kommt es nicht an.
  • LG Berlin, 29.01.2002 - 64 S 312/01
    Auszug aus AG Hamburg, 31.08.2006 - 44 C 27/06
    Auch bei einer Übergabe in vertragsgemäßem Zustand hätte die Klägerin keine Mieteinnahmen für September erzielen können, da sie nach Ihrem Vortrag aufgrund des Zustandes der Wohnung zunächst hätte renovieren müssen (vgl. LG Berlin NZM 2002, 909, 910).
  • KG, 06.04.2006 - 8 U 99/05

    Wohnraummietvertrag: Auslegung einer Mietererklärung nach Aufforderung zur

    Auszug aus AG Hamburg, 31.08.2006 - 44 C 27/06
    Hiergegen spricht bereits die unstreitige geschäftliche Unerfahrenheit des Beklagten zu 1) wie auch die dem Wortlaut nach eindeutige mietvertragliche Vereinbarung, deren Unwirksamkeit dem juristischen Laien nicht erkennbar gewesen ist (anderer Auffassung: KG Berlin WuM 2006, 436, 437) .
  • LG Saarbrücken, 11.12.2009 - 10 S 26/08

    Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Gesundheitsbeeinträchtigung

    Ferner wird die Ansicht vertreten, dass es sich bei der Verpflichtungserklärung um ein deklaratorisches Schuldverhältnis handele, dem Mieter es aber nicht verwehrt sei, sich dennoch auf die Unwirksamkeit der mietvertraglichen Vereinbarung zu berufen und der Einwand der fehlenden Grundverpflichtung eingewandt werden kann, sofern dieser rechtliche Mangel bei Abgabe der Erklärung nicht erkennbar gewesen ist (vgl. AG Hamburg, Urt. v. 31.08.06 - 44 C 27/06 - zitiert nach juris).
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